Aufenthalts und Arbeitserlaubnis

Woanders ist es immer schöner.....
Viele Menschen erliegen schnell dem Charme und der Faszination ihres Urlaubslandes. Trotzdem sollte genau überlegt werden, ob man die Brücken im Heimatland abbrechen will um dort zu leben.

 Aufenthaltserlaubnis

Als normaler Tourist dürfen Sie bis zu 3 Monaten in der Türkei bleiben. möchten Sie länger bleiben, müssen Sie sich ordnungsgemäß im Rathaus anmelden. In Izmir kostet die Aufenthaltsgenehmigung ca. 320 € und wird für jeweils ein Jahr ausgestellt. Viele Übersiedler umgehen diese Hürde, indem sie einfach nach Ablauf der drei Monate für eine kurze Stippvisite nach Griechenland, Bulgarien oder Zypern ausreisen. Anschließend beginnt die 3-Monats-Frist wieder von vorne. Wenn Sie alles offiziell machen wollen, ist es wichtig dass Sie in Deutschland zu einem Türkischen Konsulat gehen und ein Visum beantragen. Dieses wird dann in Ihren Pass eingetragen. Nach Ihrer Einreise in die Türkei gehen Sie dann in zur Ausländerbehörde und beantragen dort die Aufenthaltserlaubnis, Bearbeitungsdauer dann ca. drei Wochen. Gültig für ein Jahr. 

Arbeitserlaubnis

Mit der Arbeitserlaubnis ist das in der Türkei so eine Sache.
Für Ehepartner türkischer Staatsbürger ist es einfacher, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, man kann auch ohne Probleme im Familienbetrieb mitarbeiten. Eine Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber beantragt und wird unter bestimmten Voraussetzungen für Ausländer genehmigt, wenn diese Arbeit kein Türke machen kann, z.B. wegen fehlender Sprachkenntnisse. Viele Berufe sind deshalb leider für Gastarbeiter gesperrt.
Einige türkische Arbeitgeber ignorieren diese Regeln und stellen grade in der Hochsaison auch ausländische Mitarbeiter ein. Speziell bei Immobilienmaklern, Geschäften und Restaurants werden ausländische Mitarbeiter gerne wegen der Sprachkenntnisse eingestellt. Geraten Sie dabei in eine Kontrolle, droht die sofortige Abschiebung!

Einfuhrbestimmungen für Einwanderer

Hausrat: Der Transport von Hausrat ist ziemlich aufwändig und mit hohen Kosten verbunden. Sie sollten nur das Allernötigste mitnehmen und den Rest der Einrichtung direkt in der Türkei kaufen.
Auto: Sie dürfen Ihr Fahrzeug zollfrei einführen, allerdings müssen die Zollpapiere schon hier in Deutschland auf dem Konsulat ausgefüllt werden. Da das alles jedoch sehr umständlich ist, sollten Sie überlegen, sich ein neues Fahrzeug in der Türkei zuzulegen. Fahrzeuge aus dem Ausland bekommen ein anderes Kennzeichen als Einheimische. Dieses auf Sie zugelassene Fahrzeug darf nur von Ihnen selbst oder Ihren Familienangehörigen gefahren werden!

 Krankenversicherung

 Größtes Problem bei der Übersiedlung ist der Wechsel der Krankenkasse. Wer dauerhaft umsiedelt, muss sich mit dem türkischen Krankenversicherungssystem auseinandersetzen.
Für Rentner gilt: Ab dem Zeitpunkt der Umsiedelung zahlt die deutsche Krankenversicherung einen Pauschalbetrag an eine türkische Krankenversicherung Ihrer Wahl. Ab dem Moment gilt für Sie der türkische Standard! Bedenken Sie bitte dabei, dass viele deutsche Medikamente auf dem türkischen Markt nicht zu haben sind oder auch nicht von den türkischen Krankenkassen übernommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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