Ein und Ausreise

 Bei der Einreise

Für die Einreise in die Türkei benötigen Sie nur einen Personalausweis, aber auch mit einem Reisepass ist es Möglich einzureisen. Bei der Einreise bekommen sie einen kleinen weißen Zettel mit einem Einreisestempel, den sie dringend aufbewahren müssen, da sie diesen zur Ausreise benötigen, wo dann ein Ausreisestempel drauf kommt. Der Verlust von diesem weißen Zettel, kann teuer werden. Niederländische Bürger brauchen zur Einreise ein Visum, das Visum ist am Flughafen vor Ort, gegen eine Gebühr von ca. 10, - EURO zu bekommen. Bürger aus anderen EU Staaten sollten sich vor Urlaubsantritt, bei ihrem für sie zuständigem Konsulat erkundigen.

Neu ab dem 26.06.2012

 Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigt das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab dem 26.06.2012 alle Kinder, ab der Geburt, bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Wir haben eine Übersicht in der unten stehenden Tabelle zusammengestellt.

  Kinderreisepass Elektronischer Pass Personalausweis
Altersspanne 0 - 12 Jahre Ab 0 Jahre aber im Regelfall ab 12 Jahre Ab 0 Jahre aber im Gegelfall ab 16 Jahre
Gültigkeit 6 Jahre kann bis zum 12 Lebensjahr verlängert werden 6 Jahre 6 Jahre
Geltungsbereich Fast alle Länder Weltweit Weltweit EU Schengener Raum *
Kosten 13, - € 37,50 € 22,80 €
Verlängerung 6, - € Nicht Möglich Nicht Möglich

* Belgien - Deutschland - Frankreich - Griechenland - Italien - Luxenburg - Niederlande Portugal - Spanien - Östereich - Dänemark - Finland - Island - Norwegen - Schweden - Estland - Lettland - Litauen - Malta - Polen - Slowakei - Slowenien - Tschechien - Ungarn - Schweiz - Liechtenstein

Einfuhr

Devisen können unbegrenzt eingeführt werden (über 10000 € muß der Betrag, beim Zoll angemeldet werden). Dinge für den persönlichen Gebrauch, inklusice medezinische Artikel, Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300, - EURO, Kinder unter 15 Jahre bis zu einem Gesamtwert von 145, - EURO. Persönliche Schmuckstücke können Sie bis zu einem Gesamtwert von ca. 10614, - EURO Zollfrei einführen.

Bei der Ausreise

Bei der Ausreise benötigen sie Ihren Personalauswie oder Reisepass sowie den kleinen weißen Zettel mit dem Einreistempel.

Ausfuhr

Devisen bis zu einem Gesamtbetrag von ca. 3538, - Euro dürfen ausgeführt werden. Schmuck für den persönlichen Gebrauch, dürfen bis zu einem Gesamtwert von ca. 10614, - Euro ausgeführt werden, dabei ist zu beachten, wenn dieser Schmuck in der Türkei gekauft wurde, sind Nachweise erforderlich. Antiquitäten, Steine und Fossilien jeglicher Art, auch wenn diese scheinbar legal gekauft wurden, ist strengstens verboten. Auch die Einfuhr von Plagiaten (gefälschten Markenartikel) nach Deutschland sind ausnahmslos strafbar, sollte dagegen verstoßen werden, sind hohe Strafen zu erwarten.

  Aktuell zum 01. Dezember 2008

Noch rechtzeitig zum Weihnachtseinkauf gelten für Länder außerhalb der EU erhöhte Freimengen für den zollfreien Einkauf.
Wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilt werden die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EU Ländern einführen darf, neu festgesetzt. So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt.

Die Mengen an Tabakwaren und Spirituosen, die ein Reisender unabhängig von den oben genannten Wertgrenzen einfuhrabgabenfrei einführen darf, bleiben unverändert. Zusätzlich dürfen zukünftig noch 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.

  Bei gefälschte Markenware ist zu beachten, die Waren haben keinen kommerziellen Charakter, die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei, See und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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